[Ist Radfahren gefährlich?] [Was kann ein Fahrradhelm leisten?] ["Ohne Helm wäre das nicht passiert!"]
[Gibt es nicht genügend Studien, die die Wirksamkeit von Helmen beweisen?] [Haben Helme Nebenwirkungen?] [Fazit]
Sinn und Nutzen von Fahrradhelmen und in diesem Zusammenhang die Forderung einer Helmpflicht für Fahrradfahrer werden sehr kontrovers und emotional diskutiert. Zunächst einmal müssen wir uns jedoch fragen, ob Radfahren eine so gefährliche Tätigkeit ist, dass man über besondere Schutzkleidung diskutieren muss.
Richten wir zunächst unser Augenmerk auf Kinder und Jugendliche, für die mit schöner Regelmäßigkeit eine Helmpflicht gefordert wird. Im Bericht des Bundesverbandes der Unfallkassen zum Schülerunfallgeschehen von 2004 werden Schülerunfälle statistisch aufbereitet. Weniger als 2 Prozent der meldepflichtigen Unfälle bei Schülern passieren mit dem Fahrrad. 27 % sind Pausenunfälle, 16 % sind "Unterrichtsunfälle". Das bezieht sich nur auf Schüler, die ja im Straßenverkehr überdurchschnittlich gegenüber anderen Altersgruppen gefährdet sind. Radfahren scheint also gegenüber alltäglichen Verrichtungen nicht besonders gefährlich zu sein.
Die Hannelore-Kohl-Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems legt in ihrem Geschäftsbericht 2004 die folgenden Zahlen vor (Seite 15):
Schwere Schädel-Hirn-Verletzungen wurden bei 26 % der Fälle als PKW-Insasse, zu 14 % in der Freizeit, zu 39 Prozent als Krankheitsfolge und nur zu 1 % als Fahrradfahrer oder Fußgänger erlitten.
"Mobilität in Deutschland" ist eine bundesweite Befragung von rund 50.000 Haushalten zu ihrem alltäglichen Verkehrsverhalten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS). Im Ergebnistelegramm zur ersten Befragung von 2002 findet man auf Seite 3, dass 9 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurück gelegt werden. 61 Prozent der Wege werden mit dem Auto zurückgelegt. Mit dem Auto werden also 6,8 mal so viele Wege zurück gelegt. Der Anteil an Schädel-Hirn-Verletzung ist bei Autofahrern 26 mal so groß. Das Risiko, als Autofahrer eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu erleiden, ist also auf die Wege bezogen 2,8 mal höher als als Radfahrer.
Sowohl der Bericht der Unfallkassen als auch der der Hannelore-Kohl-Stiftung zeigen deutlich, dass Fahrrad fahren keine besonders gefährliche Tätigkeit ist. Warum wird dann ausgerechnet beim Fahrrad fahren eine besondere Schutzkleidung verlangt? Natürlich kann man argumentieren, dass bereits dieses eine Prozent Schädel-Hirn-Verletzungen zu viel ist. Dann müssen wir uns im nächsten Schritt Gedanken darüber machen, wie eine geeignete Schutzkleidung aussieht.
Die Prüfnorm DIN EN 1078 prüft einen Helm, indem dieser mit einem "Prüfkopf" (Gewicht zwischen ca. 3 und 6 kg) gefüllt und aus 1,5 Metern Höhe fallen gelassen wird. Dabei darf der Helm brechen.
Die Aufprallgeschwindigkeit bei einer Fallhöhe von 1,5 Metern entspricht dem Umfallen aus dem Stand (knapp 20 km/h). Ein Rad fahrender Mensch trifft also mit einer höheren Geschwindigkeit auf, als bei der Prüfnorm zugrunde gelegt wird. Außerdem ist die "Helmfüllung" wesentlich schwerer als die 5 Kilogramm des Prüfkopfes. Schließlich hängt in der Regel noch ein ganzer Mensch daran.
Bei einem 75 Kilogramm schweren Menschen, der mit 25 km/h aufprallt, dämpft der Helm den Aufprall von 25 auf 24 km/h. Bei einem nur 10 kg wiegenden Menschen wird der Aufprall von 25 auf 15 km/h gedämpft. Zugegeben, ein solches "mit dem Kopf durch die Wand"-Szenario ist relativ unwahrscheinlich. Belassen wir es hingegen gemäß DIN EN 1078 bei einer "Helmfüllung" von 5 kg, schlägt der Helm bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 27 km/h durch. Dass 5 kg nicht sehr realistisch sind, habe ich oben ausgeführt. Bei 10 kg Belastung wird der Helm bereits bei 15 km/h zerstört. 15 km/h, das habe ich bereits oben erwähnt, entspricht dem einfachen "Umfallen". Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug sind die Geschwindigkeiten meist höher.
Diese Rechenbeispiele zeigen, wie gering die Dämpfung der nur wenige Zentimeter dicken Styroporschale ist (myhome.iolfree.ie/~hardshell/physik.html).
Die Schweizerische "Arbeitsgruppe für Unfallmechanik" hat einen Crashtest mit Skihelmen durchgeführt: "Experimentelle Bestimmung biomechanischer Belastungen bei Skifahrer-Kollisionen". Dabei fuhr ein Skifahrer mit 30 bzw. 50 km/h auf einen stehenden Skifahrer auf.
Skihelme sind ähnlich wie Fahrradhelme konstruiert. Die Studie wurde von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva initiiert und finanziert. Die Suva betreibt in der Schweiz in beträchtlichem Umfang Helmwerbung. In der Studie heißt es: "Es konnte gezeigt werden, dass bereits bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von 30 km/h trotz Tragen eines Helms ein erhebliches Verletzungsrisiko für Kopfverletzungen besteht." "Derzeit in Normen der Automobilsicherheit festgelegte Kriterien werden bei diesen Belastungen überschritten."
Ein Helm schützt, wenn überhaupt, also nur bei Unfällen mit geringer Geschwindigkeit.
Thomas H. Kulich zeigt für die USA sogar, dass Helme keine Wirkung zeigen. Während im Auswertezeitraum von 1986 bis 2000 die Helmtragequote von nahezu 0 auf 30 Prozent stieg, nahm die Anzahl der Todesfälle von 941 im Jahr auf 690 im Jahr 2000 ab 36 Prozent. Die Anzahl der Todesfälle unter Fußgängern nahm von 6779 auf 4739 ab (43 Prozent). Die Abnahme der Todesfälle unter den Radlern kann also nicht (nur) dem Helm zugeschrieben werden. Für Kanada wurden ähnliche Zahlen ermittelt.
Dorothy L. Robinson zeigt in ihrer Studie "Cycle helmet laws – facts, figures and consequences", Skript zum Vortrag auf der International Bicycle Conference, Velo Australis, Freemantle, 1996, deutsche Übersetzung, dass Fahrradhelme keine Wirkung haben. Sie verglich die bei Unfällen verletzten und in Krankenhäuser eingelieferten Radfahrer getrennt nach Kopfverletzten und Nicht-Kopfverletzten. Das Verhältnis von Kopfverletzten zu Nicht-Kopfverletzten änderte sich nach der Einführung der Helmpflicht nicht. Wäre ein Fahrradhelm wirksam, hätte sich das Verhältnis deutlich ändern müssen. Auch bei der Betrachtung der Gehirnerschütterungen ist keine Auswirkung der Helmpflicht zu erkennen.
Die Studien von Robinson und Kulich behaupten nicht, dass ein Helm im Einzelfall keine Wirkung gezeigt hat. Die Zahlen zeigen aber deutlich, dass die Schutzwirkung begrenzt ist.
Als nächstes müssen wir uns damit beschäftigen, wie es zu den Behauptungen von Einzelpersonen, aber auch von unterschiedlichen Organisationen wie Bundesanstalt für Straßenwesen, ZNS-Kuratorium/Hannelore-Kohl-Stiftung und vielen mehr, kommt, dass Fahrradhelme vor Verletzungen schützen. Dazu schauen wir uns die von den Organisationen genannten Zahlen etwas genauer an.
Laut adfc-saar.de/joomla/images/stories/radtouren/aok_broschuere_2009.pdf (Seite 9) hat die Polizei bei den gut 650 Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern im Jahr 2008 eine Helmtragequote von rund 30 Prozent festgestellt. Die Helmtragequote bundesweit liegt laut Bundesanstalt für Straßenwesen seit vielen Jahren deutlich unter 10 Prozent (z.B. 2005: 6 Prozent, BASt: Gurte, Kindersitze, Helme und Schutzkleidung – 2005, wobei die Altersgruppe bis 10 Jahre eine Quote von gut 50 Prozent aufwies, die restlichen Altersgruppen umso weniger). Entweder sind die Radfahrer im Saarland Spitze im Helmtragen, oder aber es muss eine andere Erklärung dafür geben, dass im Saarland überproportional viele Helmträger in Unfälle verwickelt wurden.
Die Hannelore-Kohl-Stiftung schreibt in einem Kommentar: "Eine im letzten Jahr veröffentlichte Studie zeigt, dass pro Jahr 270.000 Personen ein Schädelhirntrauma (SHT) erleiden, davon 70.200 durch Verkehrsunfall. In etwa einem Drittel der Fälle sind Radfahrer betroffen. Annähernd 85% der schädelhirntraumatisierten Fahrradfahrer trugen keinen Helm. Betroffene müssen schwerste, nicht selten lebenslange Behinderungen verkraften - ein Schicksal, das verunfallten Helmträgern erspart bleibt!"
85 Prozent der verunfallten Radfahrer mit Schädel-Hirn-Trauma trugen einen Helm. 15 Prozent der Unfallopfer erlitten also trotz Helm ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Helmtragequote liegt jedoch deutlich unter 10 Prozent. Laut Hannelore-Kohl-Stifung erhöht also ein Fahrradhelm das Risiko für ein Schädel-Hirn-Trauma.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Zahlen, mit denen für Fahrradhelme argumentiert werden, nicht wirklich schlüssig sind.
Auffällig ist, dass die Zahl 85 besonders häufig auftaucht. In einer Kampagne für Skihelme meint die Hannelore-Kohl-Stiftung, bis zu 85 Prozent der schweren Schädel- und Gehirnverletzungen könnten durch einen Helm verhindert werden.
Das "Original" stammt wohl aus der amerikanischen Studie von Thompson et al. aus dem Jahre 1989. Dort heißt es: "we found that riders with helmets had an 85 percent reduction in their risk of head injury and an 88 percent reduction in their risk of brain injury." Betrachtet man die Studie genauer, zeigt sich, dass der Anteil der Helmträger in der Studie bei 17 Prozent lag, die Helmtragequote in der Bevölkerung aber lediglich bei 3 Prozent. Entweder erhöht also der Fahrradhelm das Risiko für Kopfverletzungen, oder die Stichproben wurden nicht sorgfältig ausgewählt. Letzeres ist wahrscheinlicher, denn die Gruppen der Helmträger und Nichthelmträger unterschieden sich deutlich (Geschlecht, Alter, sozialer Status, Fahrrad-Erfahrung).
Oft liest man auch, dass Krankenhaus- bzw. Unfallärzte behaupten, dass die von ihnen behandelten, kopfverletzten Radfahrer mit einem Helm wesentlich besser davon gekommen wären. Da muss man sich fragen, wie es zu dieser Erkenntnis kommt. Schließlich wissen die Ärzte über den Unfallhergang in der Regel so gut wie nichts. Die Schweizer "Arbeitsgruppe für Unfallmechanik" veranstaltete 2008 ein Seminar "Biomechanische Gutachten in Strassenverkehr und Sport" Darin heißt es: "Diese Statements zeigen, dass nun auch aus medizinischer Sicht anerkannt wird, dass die Beurteilung des Unfallereignisses nicht in die Hand des Arztes gehört." In diesem Seminar wird dargelegt, dass Ärzte nicht über die nötigen Kenntnisse der Biomechanik verfügen, um überhaupt eine Feststellung über die Wirkung eines Helms bei einem Unfallopfer zu machen.
Es gibt tatsächlich einige Studien, die zumindest vordergründig die Wirksamkeit von Fahrradhelmen belegen. Eine davon habe ich bereits oben erwähnt, nämlich die amerikanische Studie von Thompson et al. aus dem Jahre 1989.
D. L. Robinson hat sich 2007 mit Studien zu Fahrradhelmen beschäftigt. Er stellte fest, dass diese Studien methodische Fehler aufwiesen. Sie arbeiten mit niedrigen Fallzahlen und Kontrollgruppen fehlen. Die Ergebnisse sind also mit Vorsicht zu betrachten.
Mehr zur Studie von Robinson unter fahrradzukunft.de/4/gelesen/.
Demgegenüber zeigen mindesens zwei Studien, dass die Wirksamkeit von Fahrradhelmen nicht nachgewiesen werden kann.
In der Helmdiskussion liest man öfter, dass Helme den effektiven Radius des Kopfes vergrößern und damit das Risiko von schädlichen Rotationsbeschleunigungen erhöhen. In der oben bereits angführten Studie der Schweizerischen "Arbeitsgruppe für Unfallmechanik" heißt es: "Die Rotation des Kopfes wird durch den Helm jedoch nicht bzw. nur gering beeinflusst und kann – wie hier gezeigt – erheblich sein. Somit wären Verletzungen, die durch eine Rotationsbeschleungiung verursacht werden können, nicht überraschend." Allerdings bleibt mir unklar, wie es zu dieser Feststellung kommt, denn es wurden keine vergleichenden Untersuchungen mit und ohne Helm angestellt.
Deutlich sichtbar ist hingegen die Nebenwirkung, dass das Tragen von Fahrradhelmen langsam aber sicher in der Rechtsprechung dazu führt, dass es als selbstverständlich und für den Eigenschutz unabdingbar ist. So urteilten Gerichte, dass Radfahrer mit sportlichen Ambitionen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sie keinen Helm tragen. Auch für Kinder geht die Rechtsprechung in diese Richtung. Lediglich für erwachsene Radfahrer, die nicht sportlich unterwegs sind, lehnen die Gerichte eine Verminderung der Ansprüche – bisher – ab. Die entsprechenden Urteile sind auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von Burmann, Heß, Jahnke und Janker soll neuerdings auch von Fahrradkurieren das Tragen eines Helms erwartet werden, weil sie sich einem "besonderen Risiko" aussezten (rad-spannerei.de/blog/2010/02/23/helmpflicht-fur-fahrradkuriere-durch-die-hintertur).
Bereits oben wurden Studien angeführt, bei denen die Helmtragequote bei Unfallopfern höher ist als die Helmtragequote der Gesamtbevölkerung. Helmträger scheinen also öfter zu verunglücken. Ein Stichwort dazu ist die Risikokompensation, die z.B. auch bei der Einführung von Antiblockiersystemen bei Kraftfahrzeugen zu beobachten war. Fahrer von Autos mit ABS waren im Unfallgeschehen überproportional häufig vertreten. Sie hatten durch eine riskantere Fahrweise den Sicherheitsvorteil des ABS verspielt. Ähnliches ist bei Helmträgern zu erwarten. Die Risikokompensation spielt sich übrigens auch im Unterbewusstsein ab. Außerdem liefert eine Studie von Ian Walker Hinweise darauf, dass Helmträger von anderen Verkehrsteilnehmern riskanter überholt werden.
Mehr zur Studie von Walker unter fahrradzukunft.de/4/gelesen/.
Helmwerbung schreckt ab. Helmwerbung stellt Radfahren als gefährliche Tätigkeit dar. Dass das nicht zutrifft, habe ich weiter oben dargelegt.
In Neuseeland hat Helmwerbung zu einer drastischen Erhöhung der Helmtragequote geführt (je nach Altersgruppe etwa Verdoppelung der Quote innerhalb von drei Jahren). Im Gegenzug nahmen aber die Radfahrer um 19 Prozent ab. Dies belegt die Studie von Paul A. Scuffham, John D. Langley: Trends in cycle injury in new zealand under voluntary helmet use, Accid. Anal. and Prev., Vol. 29, No. 1, pp.
1-9,1997.
Nachdem in zwei Bundesstaaten Australiens die Helmpflicht für Radfahrer eingeführt wurde, ging die Anzahl der Radfahrer um 36 Prozent zurück. Vor der Helmpflicht war die Tendenz der Fahrradnutzer steigend. Dies belegt die Studie von Dorothy L. Robinson: Cycle helmet laws – facts, figures and consequences, Skript zum Vortrag auf der International Bicycle Conference, Velo Australis, Freemantle, 1996, deutsche Übersetzung.
Natürlich kann ein Helm gegen kleinere Verletzungen wie Schürf- und Platzwunden helfen. Ob Schädel-Hirn-Traumata, und dazu zählen bereits Gehirnerschütterungen, wirkungsvoll verhindert werden, ist nicht ausreichend belegt. Es ist zu befürchten, dass dem Helm eine größere Schutzwirkung nachgesagt wird, als er zu leisten imstande ist und dass diese Schutzwirkung auch erwartet wird. Übrigens: Lange nicht jeder Unfall endet mit Kopfverletzungen. Warum soll ich ausgerechnet meinen Kopf vor kleinen Verletzungen schützen, den Rest des Körpers aber nicht? Ist eine Schürf- oder Platzwunde am Kopf schlimmer als eine am Knie oder Ellenbogen? Die Hände werden beim Sturz normalerweise reflexartig zum Abstützen benutzt. Der Kopf wird bei einem gesunden Menschen reflexartig geschützt und beim Sturz hochgehalten. Brüche im Hand- und Armbereich dürften nicht selten sein. Warum wird da keine Schutzkleidung gefordert?
Zusammenfassend zeigt sich also, dass Fahrrad fahren keine besonders gefährliche Tätigkeit ist. Bei der oben dargelegten strittigen Schutzwirkung von Helmen und den dargelegten Nebenwirkungen ist die Forderung nach einem Helm beim Fahrrad fahren jedoch fragwürdig. Andere Maßnahmen sind da viel wirkungsvoller und ohne Nebenwirkungen. Sie helfen nicht nur gegen Kopfverletzungen bei Radfahrern, sondern senken allgemein das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören eine vernünftige Verkehrsplanung, die nicht nur auf den motorisierten Verkehr abgestimmt ist, sowie eine vor allem innerorts allgemein gesenkte Höchstgeschwindigkeit.
Die Gefahr, als Fußgänger an einer Kopfverletzung zu sterben, ist sicher auch gegeben. Oder es besteht bei vielen sportlichen Aktivitäten die gleiche Möglichkeit, Kopfverletzungen davon zu tragen. Auch bei Reitern stellt sich oft die Frage: Soll ich einen Helm tragen oder muss das nicht sein? Dies soll kein Plädoyer gegen Helme im Allgemeinen sein. Radfahrer, die sich auf ihren Touren mit einem Helm sicherer fühlen, sollen nicht davon abgehalten werden, diesen auch zu benutzen. Es kann bei vielen Arten von Stürzen helfen, einen Helm zu tragen oder getragen zu haben, der den Kopf vor Blessuren schützt. Absolute Pflicht und unbestritten lebensnotwendig bleibt selbstverständlich das Tragen der Helme – bei Motorradfahrern.
Peter de Leuwhttp://www.pdeleuw.de/fahrrad/helm.html - ausgedruckt am 07.09.2010