In den letzten Jahren ist der Durchschnittswert eines Fahrrades stark gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Diebstahlquote kontinuierlich erhöht, während die Aufklärungsquote unverändert niedrig blieb. Meistens wird ein Fahrrad nach dem Diebstahl nur kurze Zeit oder sogar nur einmal benutzt, um anschließend in einem Fluß, Bach, See oder im Gebüsch zu verschwinden. Manche gestohlene Fahrräder werden auch verkauft. Wird ein herrenloses Fahrrad gefunden, läßt sich oftmals der Besitzer nicht ermitteln, da dieser die Rahmennummer nicht (mehr) kennt, keine Rahmennummer vorhanden ist, die Rahmennummer mehrfach vorkommt oder der Besitzer keine genaue Beschreibung des Rades abgeben kann.
Hier greift das System der individuellen Fahrradcodierung ein. Jedes Fahrrad, aber auch jeder andere Wertgegensstand, kann mit einer Codenummer versehen werden, mit der der Eigentümer ermittelt werden kann, selbst wenn der Diebstahl des Rades (noch) gar nicht angezeigt worden ist. Die Nummer wird in den Fahrradrahmen eingraviert und anschließend mit einem vor
Korrosion schützenden Aufkleber mit Sichtfenster versehen:
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Die Codenummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Der abgebildete Code ist nach dem bundesweit am weitesten verbreiteten System der Friedberger Eigentums-Identifizierungs-Nummer (FEIN) erstellt. Einige Bundesländer bzw. Kreise, Städte, Gemeinden verwenden leicht abweichende Systeme, wobei das Prinzip immer gleich ist. Ihren FEIN-Code können Sie für viele Regionen Deutschlands beim Fachausschuss Technik des ADFC abrufen.
Anhand dieses Codes ist der Eigentümer eines Fundrades jederzeit eindeutig ermitteln, ohne dass dafür aufwändige Datenbestände gepflegt werden müssten. Eine Registrierung der codierten Fahrräder ist deshalb nicht nötig. Dadurch werden die Aufklärungsquoten erhöht. Gefundene Räder können schnell dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.
Und: Je mehr Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen, desto wirksamer wird das System. Optimal ist es, wenn Fahrräder nur noch mit Codenummer verkauft werden. Bei einem hohen Bekanntheitsgrad der Codierung ist außerdem ein Rückgang der Anzahl der Fahrraddiebstähle zu rechnen, da sich ein gestohlenes Fahrrad mit Codenummer nur schwer verkaufen läßt..
Sie müssen Ihren Personalausweis, möglichst einen Eigentumsnachweis (Rechnung mit Rahmennummer) und natürlich Ihr Fahrrad mitbringen. Sie (bzw. bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter) unterschreiben außerdem eine Erklärung, daß Sie mit der Codierung Ihres Fahrrades
einverstanden sind. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie bei der Anmeldung.
Um die Codierung zügig zu gestalten, sollten Sie Ihr Fahrrad vorbereiten, indem Sie sämtliche Anbauteile (Schloßhalter, Flaschenhalter, etc.) vom Sattelrohr (Verbindungsrohr zwischen Sattel und Tretlager) entfernen. An dieser Stelle wird nämlich das Graviergerät angesetzt. Nach der Codierung können Sie selbstverständlich Ihr Zubehör wieder montieren!
Den absolut sicheren Diebstahlschutz gibt es nicht. Ein gutes Schloß und die richtige Anwendung kann aber das Schlimmste verhindern. Schließen Sie Ihr Rad nicht nur ab, sondern auch an einem festen Gegenstand an.
Zum Thema Diebstahlsvorbeugung und Schlösser gibt es eine getrennte Info.
Beim Verkauf von gebrauchten Fahrrädern sollten Sie einen Kaufvertrag abschließen. Darauf sollten die Adressen von Käufer und Verkäufer sowie eine Beschreibung des Rades mit Rahmennummer vermerkt werden. Zusätzlich sollte die individuelle Codenummer eingetragen werden. Bei den Gebrauchtradmärkten des ADFC Hilden erhalten Sie einen entsprechenden Vertrags-Vordruck, den Sie ausfüllen können. Damit ist die Eigentumslage zweifelsfrei belegt.
Sie können Ihre Neuerwerbung auch zusätzlich mit Ihrer persönlichen Codenummer versehen, der alte Code sollte jedoch nie entfernt werden, da die entstehenden Spuren den Verdacht des Diebstahls aufkommen lassen.
Sie können Ihr Fahrrad zusätzlich mit der neuen Codenummer versehen, der alte Code sollte jedoch nie entfernt werden, da die entstehenden Spuren den Verdacht des Diebstahls aufkommen lassen. Normalerweise ist der Eigentümer eines Fundrades aber auch zu ermitteln, wenn die Codierung auf den alten Wohnort zeigt. Über die Daten der Einwohnermeldeämter kann der aktuelle Wohnort ermittelt werden.
Sie können Ihr Fahrrad vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in oder vom Fachhändler codieren lassen. Auch die Polizei führt in einigen Städten Codierungen durch. Es wird angestrebt, dass möglichst viele Händler über ein Codiergerät verfügen, sodass die Anzahl der codierten Räder stetig steigt und möglichst wenige Neufahrräder uncodiert verkauft werden.
Verschiedene Gliederungen des ADFC, aber auch Polizeidienststellen und kommerzielle Codierer bieten die Fahrrad-Codierung an. Dies sind u.a.:
Die Termine erfahren Sie von den einzelnen Gliederungen. Die für Sie nächstgelegene ADFC-Gliederung erfahren Sie vom ADFC-Bundesverband.
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/codierung.html - ausgedruckt am 03.09.2010