Buch-Rezension

Recht für Radfahrer – Ein Rechtsberater

Recht für Radfaher Nach zehn Jahren ist nun die zweite Ausgabe des Buches "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler erschienen. Das war auch bitter nötig, hatte sich doch vor allem in der Rechtsprechung einiges bewegt. Der Umfang ist deutlich gewachsen, das bewährte Konzept hat der Autor beibehalten.

Wie die erste Auflage bespricht und erläutert die aktuelle Ausgabe Paragraf für Paragraf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und belegt die Ausführungen mit Urteilen höherer Gerichte. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, anderen Rechtsbereichen, Versicherungen sowie dem Verhalten nach einem Unfall. Auf den ersten Blick mag man sich fragen, was das Zivil- oder Strafrecht und das Steuerrecht mit dem Fahrrad zu tun hat. "Recht für Radfahrer" gibt die Antwort: Es geht unter Anderem um Haftung nach einem Unfall, die Produkthaftung und die Haftung z.B. nach unsachgemäßen Reparaturen in der Werkstatt. Das Strafrecht wird relevant bei Unfallflucht, Beleidigung, Nötigung und vielen anderen Delikten. Mit dem Steuerrecht müssen wir uns befassen, wenn wir den Kauf des Fahrrades oder von Zubehör von der Einkommensteuer absetzen wollen oder wenn es um die Entfernungspauschale geht.

Bereits die Erstauflage war konkurrenzlos, die aktuelle Ausgabe ist es ebenfalls. Es gibt kein vergleichbares Buch, das sich so ausführlich mit dem deutschen Recht für Radfahrer beschäftigt. Der Leser erhält einen Ratgeber, der sich auf hohem Niveau und differenziert mit den Rechten und Pflichten des Radfahrers auseinandersetzt. Das Buch richtet sich auch an Juristen, ist aber durchweg auch für den juristischen Laien verständlich geschrieben.

Nicht immer wird man jedoch eine klare Aussage finden. Das liegt allerdings nicht am Autor, sondern an der teils unklaren Rechtslage und auch daran, dass es in manchen Bereichen einfach an Urteilen fehlt. Ein Grund dafür mag sein, dass die offen bleibenden Fragen in der Praxis nicht wirklich relevant sind. So vertritt Kettler z.B. die Auffassung, dass die in Paragraf 21, Absatz 3 der StVO gesetzten Grenzen für den Personentransport auf dem Fahrrad (Mindestalter des Radfahrers und Höchstalter des Beförderten) nicht für den Kindertransport in Anhängern gelten dürften. Laut Kettler fehle es an der Vergleichbarkeit der Situation. Diese Einschätzung ist zwar durchaus nachvollziehbar und wird durch zwei Zitate aus der Zeitschrift "Polizei, Verkehr und Technik" gestützt. Mehrere Veröffentlichungen aus dem Bundesverkehrsministerium und ein Erlass des Hessischen Innenministeriums sehen die Sache aber anders. Diese widersprüchlichen Ansichten sind nicht dem Autor zur Last zu legen, eine Lösung sucht der Leser allerdings vergeblich. Wie im Zweifel ein Richter urteilen wird, hängt dann vom Einzelfall ab.

In der Besprechung von Paragraf 9 der StVO ("Abbiegen, Wenden") wird der Widerspruch zwischen der angeführten Rechtsprechung (50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, offensichtlich haben sich die Gerichte später nicht mehr damit befasst) und der aktuellen Formulierung der Vorschrift nicht deutlich. Während die Rechtssprechung es als grob verkehrswidrig ansieht, wenn ein Radfahrer abbiegt ohne das vorher angezeigt zu haben, lässt es die exakte Auslegung der StVO gar nicht zu, das Abbiegen anzuzeigen. In der StVO heißt es: "Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Am Fahrrad sind Fahrtrichtungsanzeiger, im allgmeinen Sprachgebrauch auch als "Blinker" bekannt, nicht zulässig. Eine andere Methode, die Änderung der Fahrtrichtung anzuzeigen, sieht die StVO nicht vor. Warum es dann trotzdem grob verkehrswidrig ist, ohne Handzeichen abzubiegen, lässt der Autor leider offen.

Nicht korrekt hingegen sind die Ausführungen Kettlers zu den einschlägigen DIN-Vorschriften. Er schreibt zwar richtig, dass die DIN 79100 inzwischen abgelöst wurde. Der Autor nennt als Nachfolger die DIN EN 14764, 14765, 14766, 14781 und 14782. Anschließend behauptet er jedoch, dass "die DIN" vorsehe, dass der Handbremshebel für die Vorderradbremse rechts und der für die Hinterradbremse links am Lenker montiert sein muss. Dies trifft nur für die nicht mehr gültige DIN 79100 zu, bei den aktuellen Normen wird auf diese Festlegung verzichtet. Abgesehen davon hat die in der Aufzählung genannte DIN EN 14782 nichts mit Fahrrädern zu tun. Für das tägliche Leben ist all dieses allerdings auch wenig relevant.

Insgesamt ist die Neuauflage eine lohnende Anschaffung für alle, die ihre Rechte und Pflichten als Radler kennen wollen. Die Gliederung und das ausführliche Stichwortverzeichnis machen das Buch zu einem hervorragenden Nachschlagewerk.
Praktisch wäre eine Abbildung der relevanten Verkehrszeichen. Auch wenn die Zeichen anhand der Benennung aus der Straßenverkehrsordnung ausreichend deutlich beschrieben werden, dürfte eine bildliche Darstellung für viele Radfahrer hilfreich sein. Der dazu nötige Vierfarbdruck wäre aber ein Kostenfaktor.

Die Rechtsprechung ist in ständiger Bewegung. Aktuelle Informationen veröffentlicht der Autor auf seiner Website recht-für-radfahrer.de, die eine gute Ergänzung, aber keinesfalls ein Ersatz für das Buch ist.

Derzeit gibt es wieder einen Entwurf für eine weitere Novelle der StVO, die auch für Radfahrer wieder erhebliche Veränderungen bringen wird. Unter anderem würden Altersgrenzen bei der Mitnahme von Kindern in Fahrradanhängern festgelegt, so dass die oben angeführten Unklarheiten entfielen. Sollte diese Novelle beschlossen werden, hoffen wir auf eine Neuauflage nicht erst in weiteren zehn Jahren ...

Dietmar Kettler: "Recht für Radfahrer – Ein Rechtsberater". 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 240 Seiten. Preis: 25,00 Euro. ISBN 978-3-938807-99-6. Rhombos-Verlag, Berlin 2008.

Recht für Radfahrer – Ein Rechtsberater
Dietmar Kettler
Euro 25,00
Taschenbuch - 240 Seiten (2008)
Rhombos-Verlag, Berlin; ISBN: 978-3-938807-99-6
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© April 2008
Peter de Leuw PdL, , letzte Aktualisierung: 23.05.2008

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/recht-fuer-radfahrer.html - ausgedruckt am 03.09.2010