Sinn und Nutzen von Tagfahrlicht

Die obligatorische Nutzung von Tagfahrlicht bei Kraftfahrzeugen wird immer wieder diskutiert. In einigen Ländern ist Tagfahrlicht schon länger Pflicht, bei Motorrädern auch in Deutschland. Das Argument für Tagfahrlicht ist, dass die beleuchteten Fahrzeuge eher gesehen werden und damit Unfälle vermieden werden. Diesem potenziellen Nutzen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber. Es ist damit zu rechnen, dass Verkehrsteilnehmer ohne Beleuchtung, also Fußgänger und Radfahrer, schlechter als bisher gesehen werden. Außerdem wird der Sichtbarkeitsvorteil der Motorräder eliminiert. In der Argumentation für das Tagfahrlicht heißt es auch, dass Autos von Fußgängern eher gesehen und so Unfälle vermieden würden. abei ist es laut Polizei-NRW so, dass die meisten Unfälle mit Fußgängern eben nicht von den Fußgängern verursacht werden. Das Tagfahrlicht setzt also an der falschen Seite an. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass Fußgänger aufzupassen haben.
Die Frage ist also, ob eventuelle Vorteile die eventuellen Nachteilen auf- oder überwiegen. Das schwierige an der Beurteilung ist, dass es kaum verlässliche Quellen und Zahlen gibt.

Besonders aus Skandinavien ist bekannt, dass Kraftfahrzeuge jederzeit mit Licht fahren müssen. Skandinavien ist aber kaum mit Deutschland zu vergleichen: Die Lichtverhältnisse sind anders und der Überlandverkehr überwiegt, weil die Besiedelungsstruktur und -dichte anders ist.

Eine Literaturstudie der Bundesanstalt für Straßenwese (BASt) von Juli 2005 hat sich mit dem Potenzial des Tagfahrlichtes befasst. Die Studie stellt fest, dass der Moment des Entdeckens eines Objekts im Straßenverkehr entscheidend ist, ob rechtzeitig darauf reagiert werden kann. Das Entdecken kann u.a. durch die Erhöhung des Kontrastes zum Hintergrund beschleunigt werden. Bei schnell wechselnden Hintergründen, z.B. beim Durchfahren von Alleen ist eine Kontrasterhöhung nur durch Fahren mit Licht zu erreichen. Ein Objekt, das nicht im direkten Blickwinkel auftaucht, wird ebenfalls bei hohem Hell-Dunkel-Kontrast schneller gesehen. Unerwartete Objekte werden auch besser entdeckt, wenn sie beleuchtet sind.
Die Studie stellt fest, dass bei rund 50 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden das Tagfahrlicht relevant sein könnte, dass also Tagfahrlicht diese Unfälle eventuell hätte verhindern bzw. die Folgen verringern können. Unfälle mit Radfahrer- und Fußgängerbeteiligung können vom Tagfahrlicht nur zu unter 20 Prozent beeinflusst werden.
"Eine Durchmischung von beleuchteten und unbeleuchteten Verkehrsteilnehmern im Straßenraum wirkt sich nachteilig auf die Sichtbarkeit der unbeleuchteten Verkehrsteilnehmer aus. Unbeleuchtete Fahrzeuge werden deutlich später erkannt als beleuchtete. Besonders wenn der Anteil der mit Licht fahrenden Fahrzeuge relativ hoch ist und damit die Erwartung eines unbeleuchteten Fahrzeugs gering, kann ein solches Fahrzeug leicht übersehen werden. Eine Durchmischung ist daher zu vermeiden." Die BASt teilt also die bereits oben geschilderte Auffassung, dass Fußgänger und Radfahrer bei der Einführung des Tagfahrlichtes Nachteile zu erwarten haben. Die BASt ignoriert an der STelle aber leider die Fahrrafahrer und hofft auf eine Einschaltquote von 100 Prozent bei Kraftfahrzeugen, um eine Durchmischung zu vermeiden.
Außerdem schlägt die BASt vor, dass für motorisierte Zweiradfahrer "eine andere als die bislang vorgeschriebene Signalisierungsart (Fahren mit Abblendlicht) vorgesehen" wird, um den derzeitigen Vorteil des Tagfahrlichtes zu erhalten.
Die BASt geht aufgrund untersuchten Studien davon aus, dass die Unfälle von Kraftfahrzeugen und Fußgängern mit Personenschaden durch Tagfahrlicht weder reduziert noch erhöht werden. Für Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern mit Personenschaden geht die BASt von einem Rückgang um rund 10 Prozent aus. Insgesamt geht die BASt bei Unfällen mit Personenschaden von einem Rückgang von rund 3 Prozent aus, das entspricht etwa 11.000 Unfällen. Allerdings gibt die BASt zu, dass die Schätzungen mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet sind.
In der Kosten-Nutzen-Analyse geht die BASt von einem Nutzen im Vergleich zu den Kosten von 1,6 (bei Abblendlicht als Tagfahrlicht) bis 4 (bei speziellen LED-Tagfahrleuchten) aus.

Die Studie der BASt widerspricht in ihrer Aussage dem Feldversuch, der im Jahre 1994 in Rügen und Bad Doberan durchgeführt wurde. Dabei wurde in Rügen über Marketingaktionen die Tagfahrlichtquote erhöht. Die Unfälle gingen in diesem Zeitpunkt zurück. Allerdings war im Vergleichsgebiet Bad Doberan ohne Tagfahrlicht ein stärkerer Unfallrückgang zu verzeichnen. Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Unfallrückgang andere Ursachen hatte als das Tagfahrlicht. (Dokument TRANS-WP29-GRE-50-01e.pdf der ECE, April 2003)

Im Jahre 2002 und auch noch im Jahre 2005 hielt der ADAC das Tagfahrlicht für überflüssig. "Wir kennen keine einzige Studie, die stichhaltig einen Zusammenhang zwischen der Lichtpflicht und sinkenden Unfallzahlen nachweist", wird ein ADAC-Sprecher im Spiegel zitiert. In der ADAC-Motorwelt 1/2006 befürwortet der ADAC eine Lichtpflicht bei Tage und begründet dies mit der oben genannten Studie der BASt. Der ADAC hat wohl übersehen, dass diese Studie keine neuen Fakten brachte und demzufolge weiterhin keine Studie exisitiert, "die stichhaltig einen Zusammenhang zwischen der Lichtpflicht und sinkenden Unfallzahlen nachweist". (ADAC-Standpunkt) In der ADAC-Position wird wieder einmal deutlich, worum es geht: Um Autos insbesondere für Fußgänger noch auffälliger zu machen. Die Fußgänger sind also in der Pflicht aufzupassen.

In Österreich wurde die im November 2005 eingeführte Pflicht für Tagfahrlicht zum 1. Januar 2008 wieder abgeschafft, weil es nicht den erhofften Unfallrückgang brachte. Im Gegenteil war die Anzahl der Unfallopfer vor allem bei den motorisierten Zweirädern erhöht. Außerdem zeigte eine Studie im Auftrag des Österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aus dem Jahre 2007, dass Autofahrer Lichtpunkte stärker und länger fixieren und dadurch vom restlichen Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.

Der Nutzen von Tagfahrlicht ist also alles andere als belegt. Trotzdem werden aufgrund einer EU-Vorschrift ab 2011 alle Neuwagen serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet werden.

Peter de Leuw PdL, , letzte Aktualisierung: 13.09.2020

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/tagfahrlicht.html - ausgedruckt am 29.03.2024