var curYear = -1; var curMonth = -1; var yearCount = 16; var firstYear = 1996; var imgWidth=400; var yearImgWidth = 25; var monthImgWidth = 2; var trackerVal = "none"; var displayDay = "14"; var displayMonth = "Sep"; var displayYear = "2008"; var prettyMonths = ["Jan","Feb","Mar","Apr","May","Jun","Jul","Aug","Sep","Oct","Nov","Dec"]; function showTrackers(val) { if(val == trackerVal) { return; } if(val == "inline") { document.getElementById("displayYearEl").style.color = "#ec008c"; document.getElementById("displayMonthEl").style.color = "#ec008c"; document.getElementById("displayDayEl").style.color = "#ec008c"; } else { document.getElementById("displayYearEl").innerHTML = displayYear; document.getElementById("displayYearEl").style.color = "#ff0"; document.getElementById("displayMonthEl").innerHTML = displayMonth; document.getElementById("displayMonthEl").style.color = "#ff0"; document.getElementById("displayDayEl").innerHTML = displayDay; document.getElementById("displayDayEl").style.color = "#ff0"; } document.getElementById("wbMouseTrackYearImg").style.display = val; document.getElementById("wbMouseTrackMonthImg").style.display = val; trackerVal = val; } function getElementX2(obj) { var thing = jQuery(obj); if((thing == undefined) || (typeof thing == "undefined") || (typeof thing.offset == "undefined")) { return getElementX(obj); } return Math.round(thing.offset().left); } function trackMouseMove(event,element) { var eventX = getEventX(event); var elementX = getElementX2(element); var xOff = eventX - elementX; if(xOff < 0) { xOff = 0; } else if(xOff > imgWidth) { xOff = imgWidth; } var monthOff = xOff % yearImgWidth; var year = Math.floor(xOff / yearImgWidth); var yearStart = year * yearImgWidth; var monthOfYear = Math.floor(monthOff / monthImgWidth); if(monthOfYear > 11) { monthOfYear = 11; } // 1 extra border pixel at the left edge of the year: var month = (year * 12) + monthOfYear; var day = 1; if(monthOff % 2 == 1) { day = 15; } var dateString = zeroPad(year + firstYear) + zeroPad(monthOfYear+1,2) + zeroPad(day,2) + "000000"; var monthString = prettyMonths[monthOfYear]; document.getElementById("displayYearEl").innerHTML = year + 1996; document.getElementById("displayMonthEl").innerHTML = monthString; // looks too jarring when it changes.. //document.getElementById("displayDayEl").innerHTML = zeroPad(day,2); var url = wbPrefix + dateString + '/' + wbCurrentUrl; document.getElementById('wm-graph-anchor').href = url; //document.getElementById("wmtbURL").value="evX("+eventX+") elX("+elementX+") xO("+xOff+") y("+year+") m("+month+") monthOff("+monthOff+") DS("+dateString+") Moy("+monthOfYear+") ms("+monthString+")"; if(curYear != year) { var yrOff = year * yearImgWidth; document.getElementById("wbMouseTrackYearImg").style.left = yrOff + "px"; curYear = year; } if(curMonth != month) { var mtOff = year + (month * monthImgWidth) + 1; document.getElementById("wbMouseTrackMonthImg").style.left = mtOff + "px"; curMonth = month; } } //]]> ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 312 - 15.5.98

D. Bräuer/A. Dittrich/A. Schmitz: Änderungsbedarf der StVO und VwV StVO aus Sicht des Fußverkehrs

Fußgängergerechtes Verkehrsrecht erfordert radikale Änderung bestehender Vorschriften

Wichtigstes Ergebnis

Die seit 1. 9. 97 gültige StVO-Novelle bewirkte für die Stellung des Fußverkehrs im Straßenverkehrsrecht kaum eine Verbesserung. Für eine wirklich fußgängergerechte Verkehrsordnung ist die radikale Abkehr von vielen heute gültigen Grundsätzen des Verkehrsrechts unumgänglich.

Zum Inhalt

Die Autoren analysieren zunächst die gegenwärtige Situation des Fußverkehrs, besonders nach dem Inkrafttreten der StVO-Novelle im Jahre 1997:

  • Fußgänger werden im Zuge der Verteilung des Verkehrsraums zunehmend "an die Hauswand gedrückt".

  • Ungehindertes und unkonzentriertes Bewegen auf dem Fußweg ist oft nicht möglich, besonders wegen der Anwesenheit von Radfahrern und abgestellten Fahrzeugen.

  • 80 bis 90% aller Unfälle mit Fußgängern passieren bei deren Versuch, eine Fahrbahn zu queren.

  • Kreuzungsanlagen, die den Komfortansprüchen der Fußgänger nicht genügen, werden zunehmend ignoriert.

  • Die StVO-Novelle von 1997 läßt eine konkrete Verschlechterung der Situation der Fußgänger befürchten.

Davon ausgehend werden Änderungsvorschläge für StVO und die zugehörige Verwaltungsvorschrift vorgestellt. Es ist eine völlig neue Systematik mit dem Ziel einer integrierten Straßennutzungsordnung anzustreben. Auch entsteht ein Zielkonflikt zwischen der wünschenswerten Vereinfachung des Straßenverkehrsrechts und einer notwendigen höheren Regelungsdichte zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Fußgänger (§ 25): Die Bewegungsrechte der Fußgänger sollen denen der Fahrzeugführer gleichberechtigt sein. Alle Verkehrsanlagen sind so zu gestalten, daß Fußgänger grundsätzlich immer dem kürzesten Weg folgen können. Gehwege müssen wenigstens Nutzbreiten von 2,50 m haben (Begegnung zweier Fußgänger mit Regenschirm). An Standorten mit Pkw-Stellplätzen sollen zugleich Fahrradstellplätze angelegt werden. In Hauptverkehrsstraßen mit hohem Bedarf zum Überschreiten soll die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Auf ausreichende Anzahl an Querungsmöglichkeiten ist zu achten, auch im Bereich von Gleisanlagen.

Gemeinsamer Fuß- und Radweg (§ 41, Zeichen 240): In Bereichen mit geschlossener Bebauung ist die Einrichtung solcher Wege nicht vertretbar. Die Radfahrerführung auf Wanderwegen soll gesondert geregelt werden.

Radfahrende Kinder auf Gehwegen (§ 2 Abs. 5): Kinder dürfen nicht auf Gehwegen fahren, wenn Radwege vorhanden sind.

Parken auf Gehwegen (§ 42, Zeichen 315): Kfz einschließlich motorisierter Zweiräder dürfen generell nicht auf Gehwegen parken, die zugehörigen StVO-Bestimmungen sind zu streichen. Parkraum muß durch bauliche Änderungen des Straßenraums geschaffen werden. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen betrachten die Autoren ebenfalls als illegal, machen jedoch keinen Regelungsvorschlag.

Geschwindigkeit (§ 3): Fahrzeugführer dürfen nur so schnell fahren, daß sie Fußgänger, die die Fahrbahn überschreiten wollen, nicht gefährden. Das Verbot "verkehrsbehindernden Langsamfahrens ohne triftigen Grund" (§ 3 (2)) wird gestrichen. Auf innerörtlichen Straßen ohne Vorfahrtsregelung gilt Tempo 30.

Fußgängerüberwege (§ 26; §12 Abs. 1 (4)): Besonders unter Kostenaspekten sollen vermehrt Fußgängerüberwege anstelle von Lichtsignalanlagen angelegt werden. Fußgängerüberwege sollen an beliebiger Stelle des Straßenraums in beliebiger Anzahl und Dichte angelegt werden können.

Wechsel- und Dauerlichtzeichen (§ 37): Lichtsignalanlagen (LSA) sind generell so zu schalten, daß Straßen bei Grün in einem Zuge überquert werden können. An innerörtlichen Straßenknoten mit LSA sind über alle Knotenzufahrten Fußgängerfurten anzulegen. Fußgängerfurten an LSA-geregelten Knoten sollen bei jedem Umlauf Grün erhalten, ohne daß es die Fußgänger erst anfordern müssen. Weiterhin wird die Überprüfung/Festlegung von Mindestgrünzeiten, maximal anzusetzender Gehgeschwindigkeiten, maximaler Wartezeiten auf Fußgängergrün und Grünvorlauf für Fußgänger (mindestens 2 s) gefordert.

Vorrang, Vorfahrt, Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren (§§ 8, 9): An allen Straßenknoten ohne Vorfahrtsregelung haben Fußgänger generell Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Fußgänger, die parallel zu einer vorfahrtberechtigten Straße gehen, nehmen gegenüber Nebenstraßenbenutzern am Vorrang dieser Straße teil (analog der schon existierenden Vorrangregel für Radwege an Vorfahrtstraßen).

Haltestellen (§ 20): Zur Kennzeichnung von Straßenbahnhaltestellen mit Ausstieg auf die Fahrbahn ist das Zeichen "Anfang des Haltestellenbereichs" (Zeichen 244 DDR-StVO) wieder einzuführen. Es verbietet jegliches Vorbeifahren an haltenden Straßenbahnen. Haltestellen sollen bedarfsgerechte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger erhalten; in die VwV ist die Einrichtung von aufgepflasterten Haltestellenbereichen oder Kaphaltestellen als wünschenswert aufzunehmen.

Fußgänger, Fußgängerüberweg, Kinder (§ 40, Zeichen 133 und 136): Die Zeichen sollen aus der Warnzeichen- in die Vorschriftszeichenkategorie überführt werden und grafisch neu gestaltet werden (Dreieck auf der Spitze). In der Nähe von Kindereinrichtungen, Schulen und Spielplätzen sind Geschwindigkeiten unter 30 km/h durchzusetzen.

Artikel

Dirk Bräuer, Andrea Dittrich, Andreas Schmitz: Änderungsbedarf der StVO und VwV-StVO aus Sicht des Fußverkehrs. ILS-Monatsbericht 3/1997 des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Arbeitsgruppe Fußverkehr des Fußgängerschutzvereins FUSS e. V. und des Forums Mensch und Verkehr in der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V., 21 Seiten.

Kontakt

Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Forschungsbereich Verkehr, Königswall 38-40, D-44137 Dortmund, Tel.: 02 31/90 51-0, Fax: 02 31/90 51-1 55, Email: ils.do@t-online.de


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


Webtechnik: Heiner.Schorn@informatik.umu.se   FDF-HomePage http://www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/