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ForschungsDienst Fahrrad


FDF 304 - 23.1.98

Gianantonio Scaramuzza, Uwe Ewert: Sicherheitstechnische Analyse von Fußgängerstreifen

Mittelinseln an Fußgängerüberwegen müssen ausreichende Durchfahrtbreite bieten, um Radfahrer nicht zu gefährden

Wichtigstes Ergebnis

Zebrastreifen sollten immer dann angelegt werden, wenn an einer Stelle die objektive Sicherheit dadurch größer wird als die subjektiv erwartete Sicherheit. Nach einer schweizerischen Untersuchung sollten Zebrastreifen aus Sicherheitsgründen Mittelinseln erhalten. Dabei ist darauf zu achten, daß für Radfahrer bis zum Trottoir noch eine zum Überholtwerden ausreichende Durchfahrbreite verbleibt.

Zum Inhalt

Ob die Anlage eines Fußgängerstreifens (in Deutschland Fußgängerüberweg oder "Zebrastreifen") zum Überqueren einer Fahrbahn sinnvoll ist, hängt nach einer sicherheitstechnischen Analyse der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu von seiner objektiven und subjektiven Sicherheit ab. Die subjektive Sicherheit ist jene, die ein Fußgänger beim Straßenquerungsvorgang aufgrund der vorhandenen respektive fehlenden Markierung erwartet, während die objektive Sicherheit der beim Querungsvorgang tatsächlich vorhandenen Sicherheit entspricht. Eine große subjektive Sicherheit kann zu verringerter Aufmerksamkeit führen. Deshalb darf die subjektive Sicherheit nicht größer sein als die objektive Sicherheit, da Fußgänger sonst objektiv gefährliche, subjektiv jedoch sicher erscheinende Stellen mit zu geringer Vorsicht queren.

Die Markierung eines Fußgängerstreifens an einer objektiv gefährlichen Stelle kann zur Folge haben, daß sich Fußgänger subjektiv wesentlich sicherer fühlen und daraus eine Einbusse an Querungssicherheit resultiert. In der Praxis stellt sich somit oft die Frage, ob es der Sicherheit des querenden Fußgängers zu- oder abträglich ist, einen Fußgängerstreifen zu markieren.

Einsatzkriterien für Fußgängerstreifen wurden mithilfe einer Auswertung umfassender Literatur- und Unfalldaten bezüglich der örtlichen Verhältnisse ermittelt. Im Ergebnis wurde für die in der Schweiz anzutreffenden Verhältnisse empfohlen, daß Fußgängerstreifen nur an Straßen mit höchstens zwei zu überquerenden Fahrspuren eingerichtet werden, und daß an Fußgängerstreifen stets Mittelinseln vorzusehen sind, wenn dies die Platzverhältnisse erlauben.

Damit überholte Zweiradfahrer, deren Sicherheit an Mittelinseln vor allem von der zwischen Fahrbahnrand und Mittelinsel verbleibenden Durchfahrtbreite abhängt, durch die entstehenden Engstellen zwischen Inseln und Trottoirrand durch Motorfahrzeuge nicht gefährdet werden, müssen die richtigen Breitenverhältnisse gewählt werden.

Damit von vornherein ersichtlich ist, ob die Durchfahrtbreite von einem Motorfahrzeug und einem Zweirad überfahren werden kann, oder ob sie dieses Manöver nur nacheinander zuläßt, sollte die Breite entweder rund 3,50 m betragen, denn dann überholen Personenwagen Zweiräder in genügendem seitlichen Abstand, Lastwagen aber nicht. Ebenso geeignet sind Breitenmaße von 4,25 m und mehr, denn dann können Personenwagen und Lastwagen Zweiräder in genügendem Abstand überholen. Zwischenbreiten und Breiten unter 3,50 m sind nicht sinnvoll, weil dann Lastwagen bzw. Personenwagen die Zweiräder mit zu wenig seitlichem Abstand überholen würden.

Bericht

Sicherheitstechnische Analyse von Fussgängerstreifen. Empfehlungen zu Bau und Betrieb. von G. Scaramuzza, U.Ewert, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung. BFU-Report 33. Bern 1997. ISBN 3-9520660-8-7

Autoren

Gianantonio Scaramuzza, Dipl. Ing. ETH; Uwe Ewert, Dipl.-Psych. FSP; Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Postfach 8236, CH-3001 Bern


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

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