INGO DEWALD: VERKEHRSVERTRÄGLICHKEIT VON IN-LINE SKATEN
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In-line
Skaten Aggressiver Freizeitsport oder sanftes Fortbewegungsmittel?
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Wichtigstes
Ergebnis
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Während
die Begegnung mit In-line Skatern von Fußgänger häufig als
Sicherheitsbeeinträchtigung empfunden wird, ist die objektive Gefahr eines
Zusammenstoßes deutlich geringer. Die Frage der Integration dieser
Fortbewegungsform ist verkehrsplanerisch und straßenverkehrsrechtlich
noch nicht gelöst.
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Zum
Inhalt
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Mit
Hilfe von Viedeoaufzeichnungen wurden zwei Verkehrsbeobachtungen im Stadtgebiet
von Hannover über mehrere Stunden durchgeführt. Die stattgefundenen
Begegnungsfälle von Fußgängern bzw. Radfahrer und In-line
Skatern wurden nach ihrem Konfliktpotential beurteilt und in fünf
Kategorien unterteilt. Der kritischste Begegnungsfall, nämlich die
Berührung zweier Verkehrsteilnehmer wurde in der Fußgängerzone
nur einmal beobachtet. Statistisch ergab sich für die Fußgänger
in der Untersuchung die Wahrscheinlichkeit von 0.01 % je Begegnung, mit einem
In-line Skater in Berührung zu kommen. Jedoch mußten in 13 % der
Begegnungen die Verkehrsteilnehmer aufeinander reagieren, um eine eventuelle
Kollision zu verhindern. Diese "erzwungenen" Reaktionen können subjektiv
als lästig oder sogar beängstigend empfunden werden. Es werden
Parallelen zum Verhältnis Radfahrer Fußgänger deutlich.
Die durchschnittliche Geschwindigkeit der In-line Skater betrug in der Hannoveranischen Fußgängerzone 10 km/h und lag damit deutlich unter dem Geschwindigkeitsniveau von fast 16 km/h, das am Maschsee, einem innerstädtischen Naherholungsgebiet gemessen wurde. Die gemessene Spitzengeschwindigkeit betrug hier 35.1 km/h.
Die per Video aufgezeichneten In-line Skater wurden in Altersgruppen aufgeteilt. Am Maschsee dominierte die Gruppe der 30 bis 39 jährigen; Jugendliche stellten nur 22 % der Skater, außerdem wurden auch Skater, die das fünfzigste Lebensjahr überschritten haben beobachtet. In-line Skaten kann also nicht als ausschließlicher Trend unter Jugendlichen aufgefaßt werden.
Eine Umfrageuntersuchung mit standardisierten Fragebögen ermöglicht Aussagen zur subjektiven Bedrohung, die von In-line Skater ausgeht. Besonders prägnant ist die Aussage, daß 90 % der befragten Senioren sich vom In-line Skatern oder Radfahrern in der Hannoveraner Fußgängerzone bedroht fühlt. Stellt man diese Aussagen den Ergebnissen der Verkehrsbeobachtung gegenüber, wird eine Diskrepanz zwischen subjektiver und objektiver Gefahr des In-line Skatens deutlich. Die plausible Annahme, daß die häufigsten Unfälle beim Skaten Alleinunfälle sind, wurde durch die Aussagen der Befragten unterstützt.
Durch die Befragung sollten außerdem Erkenntnisse über die Fahrtzwecke von In-line Skater gewonnen werden. Der Prozentsatz derjenigen, die als Freizeitvertreib skaten, war erwartungsgemäß hoch, jedoch kann als interessanter Hinweis gewertet werden, daß 18 der 22 befragten In-line Skater angaben, gelegentlich auch zu Arbeit, Schule, Ausbildung oder Einkauf zu skaten.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind In-line Skates "besondere Fortbewegungsmittel" (Paragraph 24 StVO) aufgrund der Fortbewegung durch Abstoßen. Dieser Status weist ihnen den Aufenthalt auf Fußgängerflächen zu, was in anbetracht des fußgängeruntypischen Bewegungsablaufes und der weit verbreiteten vorsätzlichen Nutzung von Radwegen nach Ansicht des Autors eine erhebliche Diskrepanz zur Wirklichkeit darstellt. Aus diesem Grund wird der Versuch unternommen, einen gesetzlichen Status als "Rolläufer" zu entwerfen, der es ermöglicht, praxisgerechter auf die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer einzugehen.
Die Videoaufzeichnung diente auch dazu, den Verkehrsraum von In-line Skatern
empirisch zu ermitteln: Der durchschnittliche Breitenbedarf betrug 1,37 m. Auf
zahlreiche Radwegen wäre die Mitbenutzung durch In-line Skater somit zwar
möglich, ein konfliktfreies Überholen der Skater ist jedoch meistens
ausgeschlossen, da dies folglich erst bei Wegebreiten von ca. 2,50 m
gewährleistet sein kann. Da die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen
Skatern und Radfahrern z.T. erheblich sein können, ist eine Mitbenutzung
nicht ohne Folgen für die Leistungsfähigkeit und damit
Attraktivität der Radverkehrsanlagen.
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Artikel
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Ingo
Dewald: In-line Skaten: "Jugendsünde" oder Fortbewegung?, In:
Straßenverkehrstechnik 3/97 Der Artikel stellt die Methodik und
Untersuchungsergebnisse der Diplomarbeit des gleichen Verfassers in knapper
Form (ca. 3 Seiten) vor, gibt außerdem Übersicht über die sehr
überschaubare Literatur zum Thema.
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Kontakt
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Dipl.-Ing.
Dewald, Project Engineer LRTC Light Rail Transit Consultants GmbH, Hansaallee
1, 40549 Düsseldorf, Tel. (0211) 5230562, Fax (0211) 5230560, E-Mail:
Ingo_Dewald@t-online.de
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