Stadt Münster / Planungsgemeinschaft Verkehr: Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen
"Ungerechte"
Signalschaltungen finden bei Radlern keine Akzeptanz und sind
unfallfördernd
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Wichtigstes
Ergebnis
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Nur
einheitliche, verständliche und sinnfällige Lichtsignalanlagen finden
bei Radlern Akzeptanz und erhöhen die Verkehrssicherheit. Schaltungen, die
Radfahrer in Form von kürzeren Grünzeiten benachteiligen, provozieren
Regelverstöße und können deshalb unfallfördernd sein. Die
geradlinige Führung der Radwegefurt über Kreuzungen trägt zur
Funktionalität und damit zur Verkehrssicherheit von Lichtsignalanlagen bei.
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Zum Inhalt
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Die
Untersuchung, welche durch die Planungsgemeinschaft Verkehr PGV (Hannover) im
Auftrag der Stadt Münster durchgeführt wurde, stützt sich im
Wesentlichen auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen an mehreren Kreuzungen
mit unterschiedlichsten Formen der Radverkehrssignalisierung im Stadtgebiet von
Münster. Grundsätzlich gibt drei Grundformen der Signalisierung
für Radfahrer: mit dem Kfz-Verkehr, mit eigenem Radfahrersignalen oder mit
den Fußgängern. Die Studie hat außerdem signalisierte und
unsignaliserte Radfahrerschleusen zum direkten Linksabbiegen besonders
untersucht.
Die Variationsbreite der Anlagen ist bereits in einer einzigen Stadt verwirrend, wie die Bestandanalyse ergab. Dabei hat sich die Einheitlichkeit und leichte Verständlichkeit von Kreuzungen als wichtiges Merkmal herausgestellt - was nicht Verstanden wird, kann auch nicht beachtet werden.
Eine Benachteiligung von Radfahrern gegenüber dem Kfz-Verkehr aus Gründen der Leistungsfähigkeit, d.h. eine Verringerung der Grünzeiten (mehr als die längere Räumzeit des Radfahrers erforderlich macht) fördert Rotlichtverstöße bei Radfahrern, wobei der einzelne Verkehrsteilnehmer nicht zwischen dem Zeitraum der Benachteiligung und der unbedingt notwendigen Räumzeit unterscheiden kann. Im ungünstigsten Fall geraten Radfahrer so mit dem anfahrenden, querenden Kfz-Verkehr in Konflikt und sind stark gefährdet. Das "Hängenbleiben" auf Mittelinseln beim geradeausgerichtetem Queren einer Kreuzung führt ebenfalls zu Akzeptanzproblemen.
Einige Sekunden Grünvorlauf von geradeausfahrenden Radfahrern vor sogenannten "bedingt verträglichen Kfz-Strömen", also abbiegenden Fahrzeugen ist unter Sicherheitsgesichtspunkten besonders wichtig. Der Standort des Radfahrersignals, also links oder rechts des Radweges ist nicht maßgeblich für die Akzeptanz - er sollte aber einheitlich rechts aufgestellt werden, wenn der Radfahrer vor der kreuzenden Fußgängerfurt warten soll und links aufgestellt werden, wenn der Radfahrer seine Watezone hinter der Fußgängerfurt erhält.
Akzeptanzfördernd ist das Vorhandensein einer Haltelinie und die räumliche Zuordnung von Haltelinie und Signalmast. Die Haltelinien für den Kfz-Verkehr sollen zur Gewahrung des Sichtkontaktes um einige Meter zurückversetzt werden. Radfahrersignalisierungen ohne Gelbphasen machen das Überfahren von Radfurten bei rotem Signal praktisch unvermeidlich und sind deshalb der Akzeptanz von Lichtsignalanlagen nicht förderlich. Zusatzschilder und Sondersignale sollten nur sparsam Verwendung finden, weil ansonsten die Verständlichkeit ungenügend wird.
Aus den gewonnen Erkenntnissen werden in der Studie 4 Grundformen der
Signalisierung entwickelt, wodurch für alle örtliche Gegebenheiten
eine angepaßete und doch standardisierte Lösung zur Verfügung
steht. Hierbei werden die Möglichkeit zum freien Rechtsabbiegen
während der Rotzeit des Geradeausverkehrs und die Signalisierung der
indirekten Linksabbieger weitgehenst berücksichtigt. Zweimaliges Warten
vor der Kreuzung (neben der Kfz-Haltelinie und am Bordstein) ist in keinem
Entwurf mehr vorgesehen. Die Regelentwürfe sind in deutschen Städten
und Gemeinden anwendbar; insofern bietet die Broschüre eine wichtige
Planungshilfe bis zur Herausgabe eine überarbeiteten "Richtlinie für
die Anlage von Lichtsignalanlagen" (RiLSA).
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Broschüre
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Die
Broschüre "Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen" ist
in der kommunalen Veröffentlichungsreihe "Beiträge zur
Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung" (ISSN 0933-9078), Heft Nr. 2/96
der Stadt Münster erschienen.
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Bestellanschrift
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Stadt
Münster, Bürgerberatung (Amt 13 / BBSt), Kleinensstraße 10,
48127 Münster; Kosten. 5,- DM für Broschüre und 4,- DM für
Versandkosten)
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Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com
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