Der längste Abschnitt beschäftigt sich mit der Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer. Darin sieht der ADAC folgende Vorteile: Die Öffnung von Einbahnstraßen ermöglicht eine kostengünstige Komplettierung des Radwegenetzes und die Erhaltung der Durchlässigkeit des Radverkehrsnetzes, wenn neue Einbahnstraßen geschaffen werden. Sie dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, indem Alternativen zu verkehrsreichen Straßen geschaffen werden. Letztlich folgt aus diesen Vorteilen eine Verbesserung des Fahrradklimas.
Die Zulassung des Radfahrens entgegen der Einbahnrichtung muß in jedem Einzelfall anhand der Gegebenheiten vor Ort geprüft werden, primär unter Sicherheitsaspekten. Bei der Ausführung der Freigabe macht sich der ADAC Gedanken um viele Details, die im wesentlichen den Kfz-Verkehr betreffen. Für die Freigabe werden drei mögliche Lösungen in mehreren Varianten vorgestellt: Beibehalten der echten Einbahnstraßen, "unechte" Einbahnstraßen, Einbahnstraße als Fahrradstraße.
Unentschieden ist der ADAC in seiner Haltung zu Radwegen: 'In vielen Fällen Unfallproblem Nr. 1: "Unzureichende bis schlechte Radwegführung".' 'Wer Radwege am falschen Platz zuläßt und nicht nach dem "Stand der Technik" [...] gestaltet, handelt fahrlässig.' Andererseits ist für den ADAC das Anlegen von provisorischen Radwegen mit einfachen Mitteln eine mögliche kurzfristige Maßnahme zur Realisierung eines Radverkehrskonzeptes.
Analog findet man für kombinierte Rad- und Gehwege: Einerseits fordert der ADAC, daß Radfahrer mit mit Geschwindigkeiten von 15 km/h und mehr nicht durch Beschilderung zur Benutzung des Fußweges gezwungen werden, andererseits werden gemeinsame Fuß- und Radwege als eine schnell realisierbare Form angesehen, um Radwegenetze zu komplettieren.
Differenzierte Meinung wird bzgl. der Anlage von Radfahrstreifen oder Bordsteinradwegen vertreten. An Knotenpunkten sind Radfahrer auf Radfahrstreifen oder im Mischverkehr auf der Fahrbahn sicherer als auf baulich getrennten Radwegen, denn es gibt eindeutige Vorfahrtsregelungen, der Sichtkontakt "Radfahrer - Kraftfahrer" ist besser und die Furten von Radfahrstreifen werden seltener von einbiegenden oder wartepflichtigen Kraftfahrzeugen blockiert. Bordsteinradwege hingegen bieten vielen ungeübten bzw. schutzbedürftigen Radfahrern Sicherheit (eigener - durch StVO abgesicherter - Fahrweg).
Weitere Kernthemen der Broschüre sind: Trennungsprinzip oder Mischprinzip (wobei der ADAC Radfahrstreifen zum Mischverkehr zählt), Führung auf Bordsteinradwegen, Führung auf Radfahrstreifen, Kombinierte Geh- und Radwege, Radverkehr in Fußgängerzonen, Radverkehr auf Busspuren, Radwegführung an Bushaltestellen, Führung an Kreuzungen und Einmündungen, Radfahren im Kreisverkehr.
Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com
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