ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 250 - 19.08.1995

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG:

PLAST 9: ANLAGEN DES RADVERKEHRS

Radfahrstreifen erhalten in Hamburg Priorität gegenüber Radwegen

Wichtigstes Ergebnis: Nach den neuen Planungshinweisen ("PLAST 9") der Freien und Hansestadt Hamburg werden Radfahrer künftig vorrangig auf Radfahrstreifen geführt werden, und nicht mehr auf Radwegen. Die Planungshinweise enthalten Kriterien für die Radverkehrsführung im Mischverkehr auf Fahrbahnen, für Angebotsstreifen, für das Radfahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen, für Radfahren in Fußgängerbereichen und Fahrradstraßen.

Zum Inhalt: Unter maßgeblicher Mitwirkung des ADFC Hamburg hat die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Planungshinweise für Anlagen des Radverkehrs "der verkehrstechnischen und planerischen Entwicklung angepaßt". Dabei wurden bereits die Diskussionen zur geplanten StVO-Novelle und neuere Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen berücksichtigt.

Die für die Radverkehrsplanung "unter dem besonderen Aspekt der Verkehrssicherheit" aufgestellten Grundsätze (Anhang 1) sehen dabei unter die Priorität von auf der Fahrbahn abmarkierten Radfahrstreifen gegenüber dem Neubau von Radwegen vor; bei beengten Querschnittsverhältnissen können stattdessen Angebotsstreifen eingerichtet werden, In der PLAST steht außerdem, wo Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Einbahnstraßen zugelassen werden kann, daß Radfahren in Fußgängerbereichen infrage kommt und daß in Wohngebieten Fahrradstraßen eingerichtet werden sollen. Gemeinsame Geh- und Radwege werden beim Aus-, Um- und Neubau von Straßen mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht mehr hergestellt.

Die Regelbreite für Radfahrstreifen oder Radwege im Einrichtungsverkehr beträgt jetzt 1,60 m, wobei Radfahrstreifen als seitliche Begrenzung eine 0,25 m breite durchgehend markierte Linie erhalten (Anhang 2). Für Radfahrstreifen gelten größere Breiten bei hohem Radverkehrsaufkommen, besonders starkem Schwerlast- und Busverkehr und in der Nähe von Schulen. Außerdem sind zwischen Radfahrstreifen und Parkstreifen Sicherheitsstreifen (0,50 - 1 m) und zwischen Radweg und einer danebenliegenden Fahrbahn oder einem Parkstreifen Schutzstreifen von mindestens 0,65 m (vgl. Anhang 3) vorgeschrieben.

Während Radfahrer in Tempo 30-Straßen grundsätzlich auf der Fahrbahn geführt werden, hängt es auf Hauptverkehrsstraßen und Straßen, die von der Tempo-30-Regelung ausgeschlossen sind, von mehreren Kriterien ab, ob Radfahrer imMischverkehr auf der Fahrbahn, auf Radfahrstreifen oder auf Radwegen geführt werden (Anhang 4). Auf der Fahrbahn sollen Radfahrer auf zweistreifigen Fahrbahnen geführt werden, wenn die Querschnittsbelastung max. 10.000 Kfz/24 Std. beträgt, auf überbreiten einstreifigen Richtungsfahrbahnen (zwischen 4,50 m und 5,50 m) bis zu 10.000 Kfz/24 Std. je Richtung, und auf vierstreifigen Fahrbahnen wenn "Leistungsfähigkeitsüberschüsse" bestehen. Dort sollen Fahrbahnquerschnitte entweder so schmal gewählt werden, daß ein Kfz zum Überholen die Fahrspur wechseln muß, oder so breit (ab 4 m), daß zumindest ein Pkw einen Radfahrer ohne Fahrspurwechsel überholen kann.

Auch für die Freigabe von Gehwegen zum Radfahren gibt es Kriterien. So setzt die Zulassung von Mischverkehr mit Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und Gehweg voraus, daß die Kfz-Verkehrsbelastungen (vgl. oben) zu hoch sind, die Gehwegmindestbreite 2,5 m nicht unterschreitet, der Fußgängerverkehr vorwiegend "gering" ist und keine starken Längsgefälle vorhanden sind (über 6%).

Weitere Empfehlungen umfassen u.a. die Mitbenutzung von Busspuren (bei bis zu 20 Bussen/Std.), die Führung an Bushaltestellen, und unterschiedliche Lösungen zur Freigabe von Radverkehr gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen.

Planungshinweise: "Anlagen für Stadtstraßen", Planungshinweise für Stadtstraßen, Abschnitt 9 (PLAST 9). Freie und Hansestadt Hamburg, Baubehörde - Tiefbauamt. Hamburg 1995.

Bezugsquelle: Freie und Hansestadt Hamburg. Baubehörde - Tiefbauamt, TV 231, Tel. 34913-3053.

FDF 250 vom 19.08.95


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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