ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 233 - 17.12.1994

BERT LEERKAMP / ROBERT SCHNÜLL:

FINANZIERUNG DES GANZHEITLICHEN STRASSENRAUMENTWURFS

Veraltete Förderrichtlinien führen zu unzweckmäßigen Geh- und Radwegen

Förderrichtlinien sollen Um- und Rückbau von Straßen berücksichtigen

Wichtigstes Ergebnis: Nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen und die Anlage von Hauptverkehrsstraßen kann die Kfz-Belastung durch Um- und Rückbau von Ortsstraßen reduziert werden. Damit solche Maßnahmen finanzierbar werden, sollten die Gesetze und Förderrichtlinien, die eine Förderung solcher Maßnahmen erschweren oder noch nicht vorsehen, geändert werden.

Zum Inhalt: Weil sich die Verkehrszunahme auf die Lebensqualität in Städten negativ auswirkt, werden Maßnahmen empfohlen, um die Menge an Kraftfahrzeugverkehr zu reduzieren, Verkehr zu verlagern und den Verkehr mit dem Straßenumfeld verträglicher zu machen. Dazu sollen Straßenräume nach den Empfehlungen für die Anlage Erschließungsstraßen von 1985 (EAE 85) und für Hauptverkehrsstraßen von 1993 (EAHV 93) integriert entworfen werden und insbesondere Ortsdurchfahrten um- und rückgebaut werden.

Für Baukosten örtlicher Straßen können Gemeinden aus verschiedenen Förderprogrammen für Städtebau und Verkehr Zuschüsse erhalten (Anlage 1). An den Bau- und Unterhaltungskosten für klassifizierte Straßen beteiligen sich Bund und Länder durch das Fernstraßengesetz, durch landesrechtliche Straßen- und Wegegesetze und die Ausführungsvorschriften der Richtlinien für Ortsdurchfahrten.

In Gemeinden unter 80.000 Einwohnern wird die "Baulast" geteilt: Die Gemeinde muß Gehweg- und Parkflächen bauen und unterhalten, Land (bzw. Bund) bezahlen Fahrbahn und Radwege. Wegen dieser Baulastteilung wurden Straßenentwürfe vielfach zugunsten des Kraftfahrzeugverkehrs optimiert und, um den kommunalen Kostenanteil zu reduzieren, wurden unzweckmäßige und zu breite Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen statt Parkständen und zu schmale kombinierte Geh- und Radwege gebaut.

Mit dem Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz GVFG, der wichtigsten Finanzhilfe des Bundes an die Kommunen (Anlage 2), können verkehrswichtige Straßen, Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und bestimmte Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr bezuschußt werden. Da die Förderrichtlinien der Bundesländer zum GVFG jedoch nur mangelhaft an die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungs- und Hauptverkehrsstraßen (EAE, EAHV) angepaßt sind, sind Umbau und Rückbau von Ortsdurchfahrten bislang häufig nur zuschußfähig, wenn alle Beteiligten ihr Ermessen großzügig ausnützen.

Damit die Rechts- und Finanzierungsinstrumente künftig auch die Förderung integrierter Straßenraumentwürfe und den Um- und Rückbau von Straßen ermöglichen, sollten GVFG und die Förderrichtlinien der Länder an EAE und EAHV angepaßt werden. Um zeitgemäße Lösungen zu ermöglichen wird empfohlen, auf eine detaillierte Aufzählung förderfähiger Entwurfselemente zu verzichten und statt dessen die "flexible Anwendung technischer Regelwerke" vorzusehen.

Schrift: "Finanzierung des ganzheitlichen Straßenraumentwurfs. Heutige Grenzen und neue Ansätze" von Bert Leerkamp und Robert Schnüll. Veröffentlichungen des Insituts für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau, Universität Hannover, Bd. 11. Hannover 1992.

Ansch


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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