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ForschungsDienst Fahrrad


FDF 228 - 15.10.1994

MINISTERIUM FÜR STADTENTWICKLUNG, WOHNEN UND VERKEHR: HAUPTVERKEHRSSTRASSEN UND ORTSDURCHFAHRTEN

Ortsstraßen in Brandenburg erhalten Radfahrstreifen und Radfahrspuren statt Radwegen im Seitenraum

Wichtigstes Ergebnis: Weil sich Radwege im Seitenraum sicherheitstechnisch nicht bewährt haben, werden Radfahrer nach der im Land Brandenburg verbindlich eingeführten Richtlinie künftig innerorts je nach Straßenbreite auf Radfahrstreifen, Radfahrspuren oder im Mischverkehr geführt. Abstellplätze sollen vorzugsweise Fahrradparkbügel erhalten.

Zum Inhalt: In Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und auf Hauptverkehrsstraßen herrscht nicht nur starker überörtlicher Verkehr, sondern dort wohnen auch viele Menschen. Weil sich außerdem dort oft Läden, Geschäfte, Büros und Dienstleistungsunternehmen konzentrieren und sie durch ihre Gestaltung und Bebauung das Bild einer Gemeinde prägen, dürfen Ortsdurchfahrten nicht mehr nur nach der Verkehrsfunktion gestaltet werden.

Nach den durch Runderlaß vom 1.9.93 für alle Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie sinngemäß auch für Bundestraßen eingeführten "Brandenburger Richtlinien für Planung und Bau von verkehrssicheren und ortsgerechten Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten" (BRISOS) müssen Straßen künftig so entworfen werden, daß sich dadurch die Unfallgefahren insbesondere für Radfahrer und Fußgänger vermindern, die Schadstoff- und Lärmemissionen sowie der Erschütterungen insbesondere durch Dämpfung und Verstetigung der Fahrgeschwindigkeiten vermindern und sie die Aufenthaltsfunktion und ortstypische Gestaltung stützen.

Der Radverkehr soll innerorts in der Regel auch bei schmalen Fahrbahnen auf der Fahrbahn geführt werden, weil abgesetzte Radwege im Seitenraum sicherheitstechnisch an Einfahrten, Einmündungen und Knotenpunkten besondere Probleme aufwerfen, da Radfahrer dort häufig übersehen werden. Auf Busstreifen kann das Radfahren bei geringer Busfrequenz (unter 20 Bussen/Stunde) oder bei Breiten des Bussonderfahrstreifens von 4 m - 4,50 m zugelassen werden.

Bei Fahrbahnbreiten zwischen 5,50 m und 7 m und nicht ausreichenden Seitenräumen für Geh- und Radwege muß der Radverkehr ohne Markierungen gemeinsam mit dem Kraftverkehr auf der Fahrbahn geführt werden (Bild 34.1). Auf Straßen mit Fahrbahnbreiten zwischen 7 m und 8,50 kann eine Radfahrspur ineiner Breite von mindestens 1,25 m angelegt werden, die im Bedarfsfall vom Kraftverkehr mitgenutzt werden kann (Bild 34.2). Bei Fahrbahnbreiten über 8,50 m können Radfahrstreifen angelegt werden, die vom Kraftverkehr nicht mitgenutzt werden dürfen (Bild 34.3).

Werden Radwege im Seitenraum installiert, so müssen sie mindestens 1,60 m breit sein und rechts und links 40 cm Abstand zu baulichen Hindernissen und Überhängen parkender Fahrzeuge erhalten (Bild 34.4 und 34.5). Um an Knoten und Einmündungen ausreichende Sichtverhältnisse auf den Radverkehr zu schaffen, sind Fahrbahnen in der Regel 30 - 40 m vor der Einmündung durch Halteverbot freizuhalten.

Kombinierte Geh- und Radwege sind nur im Einzelfall an Engstellen oder bei sehr wenigen Radfahrern und Fußgängern in Dorflagen zulässsig; sie sollen dann 4 m (müssen mindestens 2,50 m) breit sein. Weil Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen im Blickfeld der Kraftfahrer zu führen sind, wurde die abgesetzte Radfahrerfurt ("starre Schiene") verboten. Für nutzungsintensive Standorte, z.B. Haltestellen, Dienstleistungsbereiche, Geschäftsstraßen ist ein sicheres, komfortables und geordnetes Abstellen von Fahrrädern zu ermöglichen, vorzugsweise durch Fahrradparkbügel (Bild 34.7).

Um an Ortseingängen den Ortsbeginn besonders deutlich zu gestalten, soll der Seitenraum seine ortstypische Gestaltung erhalten und der außerorts verbreitete gemeinsame Geh- und Radweg in die Innerortsführung übergehen (Bild 36.2).

Richtlinie: "Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten. Brandenburgische Richtlinien für Planung und Bau von verkehrssicheren und ortsgerechten Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten (BRISOS), Ausgabe 1993, des Landes Brandenburg, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Potsdam.

Bezugsquelle: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung Straßenwesen, Straßenverkeh


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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