ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 222 - 23.07.1994

HARRY TEBBE:

FAHRRADSTRASSE AM HECHENBERG

Umgestaltung einer Einbahnstraße mit guten Ergebnisse

Wichtigstes Ergebnis: Auf der ersten in Mainz eingerichteten Fahrradstraße, einer ehemaligen Einbahnstraße, die jetzt von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden darf, hat sich der Radverkehr etwa verdreifacht; Unfälle gab es nicht, und die mittlere Geschwindigkeit der Kfz ging signifikant zurück.

Zum Inhalt: In Mainz wurde eine Einbahnstraße zur ersten Fahrradstraße gemacht. Der umgestaltete Straßenzug hatte für den Fahrradverkehr in Richtung Innenstadt schon früher große Bedeutung, weil er weniger Verkehrsbelastung aufweist als eine Parallelstraße. Auf der 750 m langen Fahrradstraße gibt es weder Kreuzungen noch Einmündungen. Ziel der Umgestaltung war es, den Radverkehr durch ein attraktives Angebot zu fördern und verträglichere Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs zu erreichen. Dazu wurden neue Beschilderungen (Abb. 7/8) aufgestellt, punktuell neue Markierungen aufgetragen, und der Fahrbahnquerschnitt mit 3,50 m zum Fahren und 2,00 m zum Parken neu eingeteilt.

Bereits vor der Umgestaltung waren dort viele Radfahrer, aber auch motorisierte Verkehrsteilnehmer regelwidrig gegen die Einbahnrichtung unterwegs. Durch die Neuregelung wurde der Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen legalisiert. Der motorisierte Verkehr darf die Fahrradstraße als "Gast" mit 20 - 30 km/h befahren, aber weiterhin nur in der früheren Einbahnrichtung.

Vorher-Nachher-Untersuchungen ergaben, daß sich der Radverkehr in der Fahrradstraße etwa verdreifacht hat und der Kfz-Verkehr zurückging (Abb.9/10). Die mittlere Geschwindigkeit der Kfz hat sich um 1,5 km/h auf 34,3 km/h verringert. Da weder vorher noch nacher Unfälle mit Radfahrerbeteiligung registriert wurden, hat sich die Verkehrssicherheit bewährt. Befragungen ergaben, daß 77% der Radfahrer und 51% der Anwohner die Fahrradstraße positiv beurteilen. Aufgrund dieser positiven Wirkungen sollte die Mainzer Fahrradstraße bestehen bleiben; und die Straßenverkehrsordnung sollte künftig in Tempo-30-Zonen das Radfahren auch in Gegenrichtung von Einbahnstraßen zulassen.

Empfehlungen: "Fahrradstraße Am Hechenberg. Ergebnisse einer Begleituntersuchung", von Harry Tebbe, Mainz 1994.

Anschrift: Harry Tebbe, Radfahrbeauftragter, 68 - Amt für Verkehrswesen, Stadt Mainz, Zitadelle, Bau B, D-55131 Mainz, Tel. 06131/122909, Fax. 122053.

FDF222 vom 23.7.94


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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