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ForschungsDienst Fahrrad


FDF 216 - 30.04.1994

FGSV FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN: EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ANLAGE

VON HAUPTVERKEHRSSTRASSEN EAHV 93

Ganzheitlicher Straßenentwurf: Auch Fahrbahnen von Hauptstraßen können schmaler werden

Wichtigstes Ergebnis: Für die Planung von Hauptstraßen sind verkehrliche und städtebauliche Anforderungen gleich wichtig. Um städtebauliche Nutzungen und Ansprüche des Verkehrs verträglich zu berücksichtigen, können auch Hauptverkehrsstraßen schmalere Fahrbahnen für reduzierte Geschwindigkeiten erhalten.

Zum Inhalt: Ziel der "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen" (EAHV 93) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist es, beim Straßenentwurf die jeweils relevanten Nutzungsansprüche untereinander und mit den Umfeldnutzungen in Einklang zu bringen. Dabei sollen die vielfältigen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen für jede Hauptverkehrsstraße individuell und ganzheitlich berücksichtigt werden. Weil dabei der Kfz-Verkehr gleichberechtigt mit anderen Nutzungen stehen soll, hat die Bearbeitungs- und Abstimmungszeit der EAHV mehr als sieben Jahre benötigt.

Nutzungsansprüche an Straßen entstehen ebenso aus dem Verkehr (Verbindungs- und Erschließungsfunktion und Verkehrsbelastung) wie aus städtebaulichen Merkmalen (Gebietstyp, Umfeldnutzung und straßenräumliche Situation). An angebaute Straßen werden Nutzungsansprüche aus Fußgängerverkehr und soziale Ansprüche (Aufenthalt, Geschäftsauslagen, Arbeiten im Seitenraum, Spielen) gestellt - Hauptverkehrsstraßen sind oft auch Hauptwohn- und Hauptgeschäftsstraßen.

Wenn Hauptstraßen verkehrlich und städtebaulich gleich bedeutend sind, kommt es zu erheblichen Nutzungskonkurrenzen und Konflikte. Da die Grundmaße der EAHV dort oft nicht umfeldverträglich eingepaßt werden können, erlauben eingeschränkte Bewegungsspielräume reduzierte Maße. Dabei reichen 4,75 m Fahrbahnbreite aus, wenn sich Lkw und Pkw begenen sollen. Eingeschränkte Bewegungsspielräume setzen in der Regel voraus, daß Geschwindigkeiten unter 40 km/h liegen und umsichtig gefahren wird. Dies kann durch eine geeignete Gestaltung und die verkehrsrechtliche Regelung der Straße geplant werden (vgl. Bild 11 und 12).

Die Liste der in der EAHV behandelten Entwurfselemente für den Straßenverkehr zeigt Tab. 2. Zu den Entwurfselementen für den Radverkehr gehören Fahrbahnseitenstreifen. Wo sie markiert werden, vergrößert sich der Seitenabstand zwischen Pkw und Rad (Bild S. 45).

Auch für den Radverkehr enthält die EAHV Maße für normale und eingeschränkte Bewegungsspielräume. So benötigen zwei Radfahrer normalerweise zum Nebeneinanderfahren 2 m, bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen aber nur 1,60 m (Bild 15). Vor Einmündungen betragen die notwendigen Sichtfelder für Fahrbahnen (Schenkellängen des Sichtdreiecks lR) auf bevorrechtigte Radfahrer auf Radwegen 30 m, bei beengten Verhältnissen 20 m (Bild 98).

Mit Rundschreiben vom 13.10.1993 empfiehlt zwar auch der Bundesminister für Verkehr, "die EAHV bei der Planung und dem Entwurf von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen anzuwenden". Allerdings fördert der Bund, da auf Bundesstraßen die Verbindungsfunktion "erheblich" ist, selbst keine städtebaulich begründeten Baumaßnahmen (Anlage 1).

Regelwerk: "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen EAHV 93", Hg. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf. Kommentar "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen EAHV 93" von R. Baier,. in: Handbuch für Kommunale Verkehrsplanung, Economica-Verlag, Bonn, 4. Ergänzungs-Lieferung 12/93.

Bezugshinweis: Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen, Postfach 50 13 62, 50973 Köln, Tel. 0221/397035; Fax. 0221/393747.

Autoren: Dr.-Ing. Reinhold Baier, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Hanbreucher Str. 9-11, Aachen; Dipl.-Ing. Hartkopf, Bergisch Gladbach; Dr.-Ing. Lang, München; Dipl.-Ing. Linckh, Hamburg; Dipl.-Geogr. Heiner Monheim, Düsseldorf; Prof. Dr.-Ing. R. Schnüll, Hannover.

FDF 216 vom 30.4.94

Quellen der Anlagen:

Bild 11, Bild 12, Bild S.45, Bild 15, Bild 98 aus: FGSV, a.a.O.

Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr

Tab. 2 aus: Baier, a.a.O.


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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