ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 175 - 12.09.1992

KANTON BASELLAND: BELEUCHTUNG VON RADROUTEN

Soziale Sicherheit durch die Beleuchtung von Radrouten Richtlinie sieht den Einsatz von Solaranlagen vor

Wichtigstes Ergebnis: Um den Radverkehr auch in der Dämmerung und nachts zu fördern und die soziale Sicherheit zu verbessern, werden Radrouten im Kanton Baselland nachts beleuchtet. Wo die Verlegung von Kabeln und Gräben zur Stromversorgung außerorts zu aufwendig wäre, werden Solaranlagen vorgesehen.

Zum Inhalt: Nach einer Richtlinie des Schweizer Kantons Basel-Landschaft zur Beleuchtung von Radrouten müssen regionale Radrouten in bebauten Gebieten ebenso wie andere öffentliche Straßen und Plätze angemessen beleuchtet werden.

Mit der Beleuchtung von Radrouten soll der Fahrradverkehr auch in der Dämmerung und nachts gefördert werden und sich die Benutzer von Radrouten nachts sicherer fühlen. Außerdem sollen Beiträge zur Verkehrssicherheit, zum besseren Sehen (Sehkomfort) und zum sparsamen Umgang mit Energie geleistet werden.

Mit der Beleuchtung sollen Radfahrer ihren Fahrraum und seine Begrenzungen mühelos erkennen können, außerdem Kreuzungen mit Wegen und Straßen, Gefahren und Hindernisse auf der Fahrbahn, und die Position und Geschwindigkeit anderer Benutzer. Bis zur Grenze des bebauten Gebiets sind Radrouten innerorts einseitig im Abstand von 50 m in 5 m Höhe zu beleuchten. Außerorts hängt die Notwendigkeit der Beleuchtung auf Radrouten-Abschnitten von mehreren Kriterien ab, beispielsweise dem Abstand zur nächsten Siedlung und den Benutzergruppen (z.B. der Bedeutung im Schülerverkehr).

Wo die Netz-Versorgung mit sehr langen Kabeln und Gräben zu aufwendig würde, sieht die Richtlinie den Einsatz von Solaranlagen vor, wobei Panel und Tragekonstruktion mit Rücksicht auf die Landschaft zu gestalten sind.

Richtlinie: "Beleuchtung von Radrouten". Richtlinien. Kanton Basel-Landschaft, Tiefbauamt. Oktober 1991. Bearbeiter: Stephan Frey, Christian Scholer, Tiefbauamt Baselland; Adrian Mächler, Elektra Baselland; Albert Bodenmann, Elektra Birsek; Werner Stein, Beratender Ingenieur.

Bezugsquelle: Broschüre "Beleuchtung von Radrouten" (18 Seiten) für SFr 20 erhältlich bei: Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft, Rheinstr. 29, CH-4410 Liestal.


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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