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ForschungsDienst Fahrrad


FDF 165: - 25.04.1992

KLAUS KRAUSE / URSULA SCHROEBITZ / WERNER SCHNABEL: UNTERSUCHUNG DER VOR- UND NACHTEILE DES RECHTSABBIEGENS BEIM FARBZEICHEN "ROT" DURCH DIE REGELUNG "GRUENER PFEIL"

Verkehrssicherheit des "Grünen Pfeil" weitgehend unerforscht BASt: Sicherheitsargumente sprechen nicht gegen Grünpfeiltafel

Wichtigstes Ergebnis: Die in den neuen Bundesländern aus DDR-Zeiten beibehaltene Grünpfeilregelung beschleunigt den Autoverkehr an Knotenpunkten. Weil es keine gesicherten Unfalldaten von Kreuzungen mit dem "Grünen Pfeil" gibt, sprechen Sicherheitsargumente nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen "*nicht* gegen eine Anwendung der Grünpfeilregelung". Zum Inhalt: Nach der Grünpfeilregelung dürfen Fahrzeugführer bei "Rot" nach rechts abbiegen, wenn dies durch einen zusätzlichen Grünen Pfeil angezeigt ist und der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen nicht gefährdet oder behindert wird.

Mit Auftrag des Bundesverkehrsministers vom 15.4.91 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits im Juli 1991 gemeinsam mit der Dresdner "Friedrich List"-Verkehrshochschule Untersuchungsergebnisse zu einigen Aspekten der in den neuen Bundesländern aus der DDR-StVO befristet übernommenen Grünpfeilregelung vorgelegt: Zur Zweckmäßigkeit für den Verkehrsfluß und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

Statistisch zuverlässige Unfalluntersuchungen zum "Grünen Pfeil" liegen nicht vor, da die DDR-Statistik keine entsprechenden Daten erhoben hat und erneute Unfalluntersuchungen mehrere Jahre umfassen müßten, um zu verwertbaren Ergebnissebn zu kommen.

Die BASt-Studie umfaßt daher lediglich die Auswertungen einiger Konfliktbeobachtungen und Geschwindigkeitsmessungen, einige "Simulationsuntersuchungen" und "Anwenderbefragungen" von Polizeidienststellen, Straßenbauämtern der Länder, Diensstellen der kreisfreien Städte und Kraftfahrern zur Verkehrssicherheit und Durchlaßfähigkeit an den so ausgestatteten Knotenpunkten. Konfliktbeobachtungen wurden an 13 Knotenpuktemn in Dresden und Berlin insgesamt 62 Stunden lang durchgeführt.

Da die Studie weitgehend auf Fragestellungen zum Kfz-Verkehr beschränkt ist, bleibt die Wirkung der Grünpfeilregelung auf Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Radverkehr und Fußgängerverkehr unklar. Hinweise, nach denen Fußgänger an Kreuzungen mit Grünpfeilregelung häufiger in Konflikte verwickelt werden und die Grünpfeilregelung Fußgängerwartezeiten verlängert, wurden nicht untersucht.

Auch zum Radverkehr gibt es kaum genauere Erkenntnisse. Weder zur Sicherheit, noch zur Wartezeit, noch z.B. zur Führung von Radfahrstreifen und Radwegen an Kreuzungen mit Grünpfeilregelung oder zur Möglichkeit, "Rechtsabbiegen bei Rot" auf Radfahrer zu beschränken.

Fazit-Text der BASt-Untersuchung: Da die "Ergebnisse der Studie nicht gegen eine Anwendung der Grünpfeilregelung sprechen", läßt sich eine "Entscheidung gegen die Grünpfeiltafel nicht auf Sicherheitsargumente stützen".

Gutachten: "Untersuchung der Vor- und Nachteile des Rechtsabbiegens beim Farbzeichen 'Rot' durch die Regelung 'Grüner Pfeil'" von Klaus Krause und Ursula Schrobitz, Bundesanstalt für Straßenwesen, in gemeinsamer Bearbeitung mit Werner Schnabel, Hochschule für Verkehrswesen Dresden.

Verfasser: Dipl.-Ing. Klaus Krause; Ing. Ursula Schrobitz, Bundesanstalt für Straßenwesen, Außenstelle Berlin, Krausenstr. 17-20, O-1080 Berlin. Dr.- Ing. Werner Schnabel, Hochschule für Verkehrswesen Dresden, "Fiedrich List", Institut für Straßenverkehrstechnik und Straßenverkehrsplanung.


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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