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ForschungsDienst Fahrrad


FDF 139 - 20.04.1991

PLANUNGSGEMEINSCHAFT VERKEHR: RADVERKEHR IN EINBAHNSTRASSEN

Radverkehr gegen Einbahnstraßen auch ohne besondere Radwege sicher

Wichtigstes Ergebnis: Radverkehr kann in Einbahnstraßen in Gegenrichtung nicht nur auf baulich getrennten Radwegen und abmarkierten Radfahrstreifen geführt werden. In Wohn- und Sammelstraßen mit gedämpften Kfz-Geschwindigkeiten wird dagegen kein besonderer Radweg benötigt.

Zum Inhalt: Um durchgehende Radverkehrsrouten zu schaffen, sollen in Köln verstärkt Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Weil sich in den meist engen, nutzungsintensiven Straßen der Innenstadt aus Platzgründen und wegen des hohen Parkdrucks herkömmliche Bordsteinradwege oft nicht realisieren lassen, hat die Stadt Köln andere Möglichkeiten grundsätzlich untersuchen lassen.

Neben Radwegen auf Gehwegniveau werden in dem von der Planungsgemeinschaft Verkehr erstellten Gutachten fünf Formen zur Führung des Radverkehrs in Gegenrichtung von Einbahnstraßen aufgezeigt: von der Fahrbahn baulich oder durch Markierung getrennte Radfahrstreifen, ohne Sonderweg für Radverkehr in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen, "unechte" Einbahnstraßen (Verkehrszeichen Verbot der Einfahrt/Radfahrer frei) und Zweirichtungsstraßen mit fehlender Durchfahrbreite für Kfz an "Velopforten" (Schweiz).

Befürchtungen mangelnder Verkehrssicherheit haben bislang vielfach verhindert, daß Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurden. Die aus dem Inland, den Niederlanden, Dänemark/Schweden, Großbritannien, Österreich und Schweiz zusammengestellten Erfahrungen zeigen jedoch sogar eine positive Unfallbilanz.

Durch die Zulassung des Radverkehrs entgegen Einbahnrichtung entstehen Verkehrsverlagerungen auf diese neu zugelassene Radverkehrsverbindung. Eine Zunahme regelwidrigen Verhaltens (Fahren gegen die Einbahnrichtung) benachbarter Einbahnstraßen ist dagegen nicht zu verzeichnen.

Die Ursache "Radfahren entgegen Einbahnrichtung" besitzt im Unfallgeschehen des Radverkehrs - unabhängig davon, ob Radfahrer dort zulässigerweise oder verbotenerweise fahren müssen - keine Bedeutung. Unfälle mit Fußgängern (vor allem auf Gehwegen) sind in Einbahnstraßen dagegen relativ häufig. Die Gefährdungen für den Radverkehr konzentrieren sich auf Beginn und Ende der Einbahnstraße bzw. Kreuzungen und Einmündungen. Selbst bei langjährigen Betrachtungen bleibt der Großteil der Einbahnstraßen auch in Städten wie Erlangen, Münster, Basel und Zürich, die einen großen Teil ihrer Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben haben, von derartigen Unfällen frei.

Die früher für Fahrgasse und Radfahrstreifen angenommene Mindestbreite von 4,25 m für Einbahnstraßen ohne ruhenden Verkehr ist nach den Erfahrungen aus Basel und Zürich ebenfalls unzutreffend. Auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wird die Zulassung des Radverkehrs in Einbahnstraßen entgegen der Einbahnrichtung *ohne eigenen Sonderweg empfohlen*, wenn die Verkehrsstärke etwa 250-300 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeiten 30 km/h nicht überschreiten.

Untersuchung: "Radverkehr in Einbahnstraßen", Teil A: Derzeitige Praxis und Erfahrungen zur Führung des Radverkehrs entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von Einbahnstraßen. Teil B: Untersuchung von Fallbeispielen in Köln. Im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Stadterneuerung und Sanierung, 1989. Bearbeitet von Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz, Dipl.-Ing. Constanze Lenz, cand.-Ing. Dirk Körner und cand.-Ing. Gerd Kösters.

Anschriften: Planungsgemeinschaft Verkehr, Große Barlinge 72a, 3000 Hannover 1 Tel. 0511/880537 Stadt Köln, Amt für Stadterneuerung und Sanierung, Hallweghstraße 22-26 5000 Köln 91, Tel. 0221/221-7015.


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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