ADFC FDF-Archiv

ForschungsDienst Fahrrad


FDF 131 - 22.12.1990

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN: ERSTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DER BAUORDNUNG FÜR BERLIN

Stellplatzverordnung fordert Fahrrad-Abstellanlagen für Neubauten

Wichtigstes Ergebnis: Zur Begrenzung des Kfz-Verkehrs kann in Berlin mit einer flexibleren Stellplatzverordnung künftig in Bereichen der Stadt auch die Herstellung von (Kfz-)Stellplätzen beschränkt werden. Außerdem müssen Neu- und Umbauten von Gebäuden ausreichend Abstellanlagen für Fahrräder erhalten.

Zum Inhalt: Weil die Einrichtung von Stellplätzen zu zusätzlichem Kfz-Verkehr führen kann, Abstellanlagen für Fahrräder bislang nicht errichtet werden mußten, und die Pflicht zur Anlage von Stellplätzen oft als Hemmnis im Baugenehmigungsverfahren wirkt, wurde die Berliner Landesbauordnung geändert.

So müssen künftig beim Neu- und Umbau von Gebäuden neben Kfz-Stellplätzen auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder hergestellt werden. Während die Kfz-Stellplätze in *zumutbarer Entfernung* liegen dürfen, müssen die Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück selbst angelegt werden.

Aus Gründen der *vorherrschenden Nutzung, des Umweltschutzes, der straßenverkehrlichen Belange oder der Erschließungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr* kann die Bauverwaltung in begrenzten Bereichen die Herstellung von (Kfz-)Stellplätzen einschränken oder ausschließen.

Die Verpflichtung zur Herstellung von (Kfz-)Stellplätzen kann - außer bei Wohngebäuden - generell durch Zahlung eines Ablösebeitrags erfüllt werden. Ablösebeiträge müssen künftig zweckgebunden für den öffentlichen Nahverkehr oder zur Herstellung von Parkeinrichtungen ausgegeben werden. Da öffentliche Mittel bereits in erheblichem Umfang für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung gestellt werden, entfällt die Pflicht zur Herstellung von (Kfz-)Stellplätzen bei Krankenhäusern, Schulen, Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen.

Gesetz: "Erstes Gesetz zur Änderung der Bauordnung Berlin" vom 25. September 1990. Text und Begründung in 'Abgeordnetenhaus von Berlin', Drucksache 11/1052 von 1990.

Bezugsquelle: Die Veröffentlichungen des Abgeordnetenhauses sind zu beziehen beim Kulturbuchverlag Berlin, Passaür Straße 4, W-1000 Berlin 30, Tel. 030/213 6071.


Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.

Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.com


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